DWV zum Referentenentwurf zu Herkunftsnachweisen

Datum: 17.08.2022

Stellungnahme zum Referentenentwurf zu Herkunftsnachweisen vom 05.08.2022:

Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen

Das BMWK hat am 8. August 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen (HKNRG-Entwurf) vorgelegt.

Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) hat eine Stellungnahme zu dem vom BMWK vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen abgegeben.

Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien. Bei der Einführung von HKN muss allerdings der dringend zu beschleunigende Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft berücksichtigt werden, um die Diversifizierung und Versorgungssicherheit im Energiesektor zu gewährleisten. Der uns vorgelegte Referentenentwurf missachtet jedoch dieses Ziel. Auch ist die Kurzfristigkeit der Verbändeanhörung bemerkenswert.

Unserer Auffassung nach hemmt der Gesetzesentwurf die Substitution von Erdgas und widerspricht damit den Klimazielen der EU und der Bundesregierung. Außerdem verhindert er einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz, da die Ausstellung von HKN nur für den sortenreinen Transport von erneuerbarem Wasserstoff zugelassen wird. Somit wäre eine Beimischung von Wasserstoff nicht möglich. Dazu haben wir klar Stellung bezogen: Ein solches Beimischungsverbot darf es nicht geben.

Für eine versorgungssichere erneuerbare Energiewirtschaft ist ein noch schnellerer Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft anzustreben. Dabei bleiben aus Sicht des DWV weitere Regulierungen offen. Beispielsweise ist die 37. BImSchV unbedingt notwendig, um umgehend die kostenneutrale Umstellung von erdgasbasiertem Wasserstoff auf grünen Wasserstoff in den Raffinerien vollziehen zu können. Insbesondere in der aktuellen Krisensituation und für eine gesicherte Erdgasversorgung ist das wichtiger denn je.

Auf der Internetseite des BMWK wurden die Stellungnahmen aller Verbände zum Gesetzesentwurf veröffentlicht. Die Stellungnahme des DWV ist hier abrufbar. Alle weiteren Stellungnahmen der Verbände finden Sie hier.

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