Europäische Wasserstoffindustrie fordert: Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff fördern, nicht behindern
Die europäische Wasserstoffindustrie äußert offen ihr Bedenken bezüglich des vorgeschlagenen Delegierten Rechtsaktes an Art. 27.3 zur Ergänzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) durch Festlegung von Regeln für die Erzeugung von erneuerbarer Wasserstoff aus Strom.
Mehr als 60 Organisationen der Wasserstoff-Branche aus Europa haben sich zusammengeschlossen. In einem offenen Branchenbrief werden klare Forderungen an die EU Kommission gestellt: Der delegierte Rechtsakt soll den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff fördern, nicht behindern. Denn dieser ist entscheidend, um die Ziele der Wasserstoffstrategie zu erreichen, groß angelegte Projekte für erneuerbaren Wasserstoff einzusetzen und die Ambitionen der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED II) aufrechtzuerhalten.
„Der DWV hat sich dem angeschlossen und den Brief mit unterzeichnet. Aus diesem Grund wurden in der Fachkommission performing energy konkrete Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des delegierten Rechtsaktes erarbeitet und an die Kommission in Brüssel gesendet.“, sagt Werner Diwald, Vorstandvorsitzender des DWV.
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