Antrag auf Mitgliedschaft als Körperschaft / Unternehmen

Aufnahmeverfahren

  1. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied muss durch das Präsidium bewilligt werden.
  2. Gerne können Sie sich bei offenen Fragen vertrauensvoll an die Geschäftsstelle des DWV unter +49 30 629594 82 wenden.

    Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

    Informationen zum Bewerber

    Adresse

    Korrespondenz-Adresse (sofern abweichend)

    Rechnungs-Adresse (sofern abweichend)


    Persönlicher Ansprechpartner

    Kontaktperson Rechnungsstellung

    Kontaktperson Public Affairs i

    Die Kontaktperson Public Affairs dient dem DWV zur Ansprache bei Positionspapieren und Positionierungen zu Strategiepapieren, welche übergeordneter Natur sind und nicht ausschließlich fachspezifisch in den Fachkommissionen des DWV behandelt werden.

    Kontaktperson Unternehmensrepräsentanti

    Die Kontaktperson Unternehmensrepräsentat wird zu den exklusiven, hochrangigen Veranstaltungen des DWV, wie z.B. den H2-Wirtschaftsgesprächen oder dem Parlamentarischen Abend, eingeladen (Geschäftsführerebene oder Leitung Public Affairs).

    Service-Angebote des DWV

    Zusendung von DWV-Mitgliedszeitschrift „DWV-Mitteilung“, DWV-Newsletter „Wasserstoff-Spiegel“ und Veranstaltungsnewsletter

    Name

    Vorname

    Titel

    E-Mail-Adresse

    Angaben zur Branche und besonderen Interessen




    DWV Fachthemen

    Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. arbeitet mit seinen Mitgliedern und für seine Mitglieder an der Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele. Sie sind eingeladen, sich an den folgend aufgeführten, etablierten Themen des DWV zu beteiligen. Bei einer Interessensbekundung in der unten aufgeführten Tabelle wird sich der DWV zum weiteren Vorgehen direkt bei Ihnen melden. Gerne berücksichtigen wir das Interesse ihrer Körperschaft / ihres Unternehmens zu bekanntgegebenen, weiteren Themenfeldern für mögliche zukünftigen Arbeitsgruppen.


    Letztjähriger Umsatz der Körperschaft / des Unternehmens und Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Deutschen Wasserstoff-Verband (DWV) e.V.

    Umsatz

    Jahresbeitrag

    Mehr als 1 Mrd. €

    35.000 €

    Mehr als 250 Mio. und weniger als 1 Mrd. €

    25.000 €

    Mehr als 50 und weniger als 250 Mio. €

    17.500 €

    Mehr als 25 und weniger als 50 Mio. €

    10.000 €

    Mehr als 5 und weniger als 25 Mio. €

    7.500 €

    Mehr als 1 und weniger als 5 Mio. €

    5.000 €

    Weniger als 1 Mio. oder Gründer (weniger als 2 Jahre alt)

    2.500 €

    Fachverbände

    50.000 €

    Kreditinstitute; Versicherungen; Stiftungen

    10.000 €

    Messegesellschaften

    10.000 €

    Verbände

    10.000 €

    Andere Körperschaften (Universitäten, Institute, ...)

    500 €

    Schulen, Berufsschulen oder ihre Fördervereine

    225 €

    Mitgliedschaft auf Gegenseitigkeit

    0 €

    Weitere Informationen zu den Jahresbeiträgen finden Sie auf der Beitragsordung vom 26.10.2023. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Beitragsgruppe ist bei der Aufnahme, bei Veränderung der für die Einordnung maßgeblichen Verhältnisse und auf Verlangen des Vorstandes in geeigneter Form nachzuweisen. Gültig durch Beschluss der Mitgliederversammlung des DWV vom 26. Oktober 2023. Der DWV ist wegen Förderung des Umweltschutzes als gemeinnützig anerkannt (Finanzamt für Körperschaften
    I Berlin, Steuernr. 27/663/55761)

    Mit der Unterzeichnung dieses Mitgliedsantrags wird bestätigt, dass der DWV berechtigt ist, die personenbezogenen Daten des Antragsstellers gemäß der DSGVO maschinell zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Der DWV verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Die Satzung des DWV gilt als verbindlich. Mit der Unterzeichnung dieses Mitgliedsantrags wird bestätigt, dass der Antragssteller die aktuell gültige DWV-Satzung zur Kenntnis genommen hat, und sich über den Inhalt und den sich daraus ableitenden Rechten und Pflichten bewusst ist.