Appell: Offshore-Wasserstoffwirtschaft fordert Augenmaß beim Start der Elektrolyse auf hoher See und die Realisierung eines europäischen Transportnetzes für Grünen Wasserstoffv

Datum: 01.02.2023

Wirtschaftliche und technologische Risiken reduzieren, Umsetzungserfolge erhöhen und Erfahrungen nutzbar machen: SEN-Fläche in zwei Teilen zeitlich gestaffelt ausschreiben

Mit dem am 20.01.2023 veröffentlichten Flächenentwicklungsplan (FEP) weist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Bereich für die erste Offshore-Wasserstofffläche mit etwa 1 GW Windenergie- und Elektrolysekapazität aus. Die Fläche beträgt knapp 102 km2 . Die fast vierfache Vergrößerung der Fläche gegenüber früheren Planungen wird branchenweit begrüßt. Allerdings muss diese Fläche zum Zweck einer stufenweisen Skalierung für die erforderliche technologische Entwicklung weiter unterteilt werden. Die Ausschreibung von Teilflächen nach § 2 Nr. 1 Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung (SoEnergieVO) ist weiterhin möglich. Auch halten wir einen zeitlichen Abstand von ca. 2 Jahren zwischen den Ausschreibungen für sinnvoll, um die gewonnenen Erfahrungen stufenweise anzuwenden. In Anbetracht der derzeitigen Größe der in Betrieb befindlichen Elektrolyseure von maximal 10 MW ermöglicht eine weitere Unterteilung der Fläche eine nachhaltige Entwicklung der Technologie für den Offshore-Einsatz.

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