DWV-Stellungnahme zum Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF)
Im Folgenden sind einige Stichpunkte zur besseren Einordnung aufgeführt:
Elektrifizierung von RFNBO (z. B. grüner Wasserstoff)
- Der Ausschluss aus dem CISAF ist problematisch:
- Stromerzeugung aus RFNBOs (z. B. H₂ via Brennstoffzellen) ist wesentlich für Netzstabilität und die Integration fluktuierender erneuerbarer Energien.
- RFNBOs bieten wertvolle Speicherfunktion und Flexibilität durch Umwandlung in Strom bei Bedarf.
Brennstoffzellen & LCH (Low-Carbon Hydrogen)
- Elektrolytisch erzeugter LCH sollte beihilfefähig sein:
- Aktuell nicht durch CISAF abgedeckt.
- Beihilfen nötig für Flexibilität und Kostensenkung bei Markteinführung.
- Förderung auch bei Mischproduktion wichtig:
- Wasserstoffanlagen sollten nicht ausschließlich RFNBOs produzieren müssen.
- Förderung des anteiligen RFNBO-Anteils ist sinnvoll und sollte möglich bleiben.
Ausnahmen bei Umsetzungsfristen (36 Monate)
- Ausnahme notwendig für komplexe Projekte:
- Offshore-Wind, Wasserkraft und RFNBOs sollten explizit von der Frist ausgenommen werden.
- 36 Monate für Projekte mit Elektrolyseuren (z. B. bei industrieller Dekarbonisierung) sind unrealistisch, da allein Komponentenlieferungen über ein Jahr dauern können.
Beihilfen für industrielle Dekarbonisierung
- Anhebung der Beihilfegrenzen notwendig:
- Schwellenwerte sollten technologieneutral bei 50 % für alle Technologien liegen.
- Maximalbeihilfe sollte auf 500 Mio. EUR erhöht werden (statt 200 Mio. EUR).
- Große Projekte (z. B. >1 Mrd. EUR Investitionen) brauchen angemessene Förderung.
- Bei kombinierten Projekten (z. B. EE + Wasserstoff) sollten Kosten anteilig aufgeteilt und separat bewertet werden.










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