DWV-Positionspapier zum Kraftwerkssicherheitsgesetz: Grüner Wasserstoff für eine witterungsunabhängige, resiliente und versorgungssichere erneuerbare Stromversorgung

Datum: 05.09.2024

Der zukünftige wirtschaftliche Erfolg Deutschlands basiert auf einer gesicherten, wirtschaftlichen und nachhaltigen erneuerbaren Energieversorgung. Dieses Zieldreieck muss auch in einer überwiegend witterungsabhängigen erneuerbaren Energiewirtschaft gewährleistet sein. Grüner Wasserstoff wird dabei in mehrfacher Hinsicht zu einem der zentralen Energieträger. Nicht nur in Anwendungen der Industrie und Mobilität wird er zunehmend Anwendung finden, sondern auch im Zuge der gesicherten erneuerbaren Stromversorgung – gerade in Zeiten von Dunkelflauten oder besonderen Lastspitzen, die es insbesondere im
Winter oder bei Extremwetterlagen abzufedern gilt.

Erstens kann grüner Wasserstoff schon direkt bei der flexiblen Wasserstofferzeugung vor dem Netzverknüpfungspunkt oder vor Netzengpassstellen zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. So könnten Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Strom für die Herstellung von Wasserstoff verwenden, ohne aufgrund von Netzengpässen abgeregelt zu werden. Zweitens kann mit grünem Wasserstoff in H2-ready- und reinen Wasserstoffkraftwerken eine emissionsfreie Stromerzeugung in Dunkelflauten realisiert werden. Strom kann somit gasförmig zwischengespeichert und der Wasserstoff durch ein flexibles Hoch- und Runterfahren der Leistung der H2-Kraftwerke im Bedarfsfall rückverstromt werden, wenn dies aus Stromnetzsicht erforderlich ist. Dies gilt insbesondere im Winter, wenn Photovoltaikanlagen nur sehr wenig einspeisen können und zunehmend fossile Kraftwerke für die Absicherung der Stromversorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. Drittens können mittels grünem Wasserstoff große Mengen an erneuerbare Energien importiert, verteilt und
saisonal in Untergrundspeichern gespeichert werden.

Die Rolle von grünem Wasserstoff in der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung – welche nun in das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) münden soll – ist daher evident und muss entsprechend Berücksichtigung finden.

Lesen Sie das gesamte Positionspapier hier.

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