DWV-Stellungnahme zur Dritten Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (38. BImSchV) zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Der Entwurf der Bundesregierung zur 38. BImSchV ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Egalisierung von unrechtmäßig ausgestellten Zertifikaten und der damit verbundenen Marktverzerrung zu Ungunsten heimisch erzeugter erneuerbarer Kraftstoffe. Dieses betrifft seit dem 01.07.2024 ebenfalls Wasserstoff, der mit erneuerbarem Strom erzeugt wird, der zur Kraftstoffproduktion oder direkt in Wasserstoff-Fahrzeugen eingesetzt werden kann. Durch die kurzfristige Aussetzung der Übertragbarkeit von Zertifikaten in die Folgejahre werden ausgestellte Zertifikate aus dem Markt herausgenommen und damit wieder ein wettbewerblich fairer Markt für erneuerbare Kraftstoffe geschaffen. Insbesondere ist davon auszugehen, dass sich die Preise für die Zertifikate wieder auf einem Niveau, welche auf real anzusetzende Produktionspreisen basieren, einpendeln werden. Dies ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern auch für den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft und damit entscheidend für die Stärkung der deutschen Industrie und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) hält die vorgeschlagene Aussetzung der Übertragbarkeit der Zertifikate für sinnvoll und zielführend. Damit stellt die Bundesregierung wieder die Ausgangslage der für die Markteinführung von grünem Wasserstoff im Kraftstoffmarkt bei der Ausgestaltung der 37. BImSchV herangezogenen Berechnungsgrundlagen her.
Durch die Möglichkeit der mehrjährigen Anrechnung von THG-Zertifikaten entstand ein großer Markt rund um biologische und nicht-biologische Kraftstoffe. Insbesondere Kraftstoffe aus biologischem Ursprung (Biofuels) gerieten in den Fokus. Die attraktiven Anrechnungsmöglichkeiten führten zu einer regelrechten Überschwemmung des deutschen Marktes mit Biokraftstoffen aus der ganzen Welt. Es handelte sich meist um umetikettiertes Palmöl oder Frittierfett, was das wichtige System des Handels mit THG-Zertifikaten durch unlauteren Wettbewerb in Gefahr gebracht hat. Die Ausstellung dieser zahlreichen Zertifikate welche auf fraglichen Projekten basierten, haben zu einem massiven Preissturz der Zertifikate geführt. Die Übertragbarkeit der THG-Zertifikate für zwei Jahre einzuschränken, bietet die Chance hier die Auswirkungen der übermäßig in den Markt eingebrachten Zertifikate zu limitieren und Stabilität bei den Zertifikatspreisen zu erreichen. Dies führt schlussendlich zu Planungssicherheit für die Unternehmen und dem gewünschten Absatz von erneuerbaren Kraftstoffen.
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) möchte die Gelegenheit der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen nutzen und über die vorgeschlagenen Anpassungen hinaus auf notwendige Schritte hinzuweisen, die für den Hochlauf einer Grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft und die Erreichung der Klimaschutzziele unabdingbar sind. Wir schlagen zur Absicherung des notwendigen Hochlaufs der grünen Wasserstoffproduktion eine Unterquote von 5 % für RFNBOs vor, welche entsprechend den Klimazielen ansteigt, um weitere Planungssicherheit für Unternehmen und Investitionen in den Klimaschutz sicherzustellen.










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