DWV erzielt Kompromiss zu Netzanschlussbedingungen von Elektrolyseuren

Datum: 04.04.2025

In enger Abstimmung mit der DWV Taskforce Netzanschluss haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein Kompromisspapier zu den technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Elektrolyseuren erarbeitet. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Wasserstofferzeugungsanlagen in den kommenden drei Jahren an das Stromübertragungsnetz angeschlossen werden. Danach treten die entsprechenden europäischen Regelungen in Kraft. 

Wichtige Punkte im Überblick: 

  • Ein Schritt Richtung Wasserstoffhochlauf: Der DWV konnte erreichen, dass die spezifischen Anforderungen und Realitäten von Elektrolyseprojekten in die Netzanschlussbedingungen einfließen – ein wichtiger Beitrag zur Praxistauglichkeit. 
  • Fachlicher Schulterschluss mit der Branche: Der DWV dankt ausdrücklich allen beteiligten Unternehmen für ihren Beitrag. Das Papier ist ein Ergebnis intensiver gemeinsamer Arbeit zwischen Praxis und Systembetreibern. 
  • Kompromiss mit Augenmaß: Die neuen Bedingungen schaffen mehr Klarheit und Planungssicherheit – erfordern aber auch höhere Investitionen seitens der Betreiber. 
  • Blick nach vorn: Nach dem Ablauf von drei Jahren treten neue europäische Regelungen in Kraft. Der DWV wird sich auch in diesem Kontext weiterhin dafür einsetzen, dass die Perspektiven der Wasserstoffbranche in die europäischen Prozesse einfließen. 

Als DWV sehen wir diesen Kompromiss als wichtigen Zwischenschritt. Unsere Arbeit ist damit jedoch nicht beendet: Jetzt gilt es sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Wasserstoffbranche die zusätzlichen Anforderungen auch wirtschaftlich tragen kann. Darüber hinaus werden wir uns auf europäischer Ebene dafür stark machen, dass auch nach Ablauf der Übergangsregelung die Perspektiven und Interessen unserer Branche in die kommenden EU-Regelwerke einfließen. 

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