Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz, den Ordnungsrahmen im Gebäudesektor zu vereinfachen und technologieoffener auszugestalten. Damit Wasserstoff und wasserstoffbasierte Energieträger im Gebäudesektor tatsächlich einen Beitrag zur Dekarbonisierung, Versorgungssicherheit und Systemintegration leisten können, sind aus Sicht des DWV jedoch gezielte Nachbesserungen erforderlich.
Der vorliegende Entwurf bleibt in zentralen Punkten hinter den Anforderungen eines technologieoffenen Rechtsrahmens zurück. Insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, der Ausgestaltung der geplanten Grüngasquote, der bilanziellen Nachweisführung von Wasserstoff sowie der Rolle wasserstofffähiger KWK-Anlagen braucht es klarere und investitionssichere Regelungen. Ohne entsprechende Anpassungen besteht die Gefahr, dass Wasserstoff im Gebäudesektor strukturell benachteiligt wird und bestehende Potenziale zur Emissionsminderung nicht ausreichend genutzt werden.
In seiner Stellungnahme fordert der DWV daher eine stärkere Orientierung an den einschlägigen EU-Definitionen, verlässliche regulatorische Leitplanken für Investitionen, die explizite Zulassung bilanzieller Nachweissysteme sowie eine bessere Verzahnung des Gebäudesektors mit der Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur. Technologieoffenheit muss sich aus Sicht des DWV nicht nur im Anspruch, sondern auch in den konkreten Anrechnungs-, Nachweis- und Investitionsbedingungen widerspiegeln.







