Stellungnahme des DWV zum Antragsentwurf der FNB nach § 28r Abs. 2 EnWG für das Wasserstoff-Kernnetz
Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V. (DWV) begrüßt den Antragsentwurf der Fernleitungsnetzbetreiber für ein gemeinsames Wasserstoff-Kernnetz und verweist auf seine vergangenen Stellungnahmen vom 28. Juli 2023 zum damaligen Planungsstand1 sowie auf seine Stellungnahme vom 6. November 2023 zum dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes2, das die Fragen zur Finanzierung des gemeinsamen Kernnetzes adressiert. Weiterhin gilt es jetzt, bei der Ausgestaltung des Netzes einige Punkte zu beachten, damit es seiner Funktion als Wegbereiter für den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft gerecht werden kann.
Europa wird einen großen Schritt in Richtung Energiesouveränität bei gleichzeitiger Garantie der Versorgungssicherheit gehen, wenn es weiter ein eng über ganz Europa verbreitetes Wasserstoffnetz, das zu großen Teilen auf bestehenden Erdgasleitungen basiert, aufbaut. Mit einer europäischen Wasserstofferzeugung und dem einfachen Leitungstransport kann die heutige Abhängigkeit von Energieimporten aus politisch instabilen Regionen deutlich reduziert werden. Gleichzeitig kann damit der sehr teure und langwierige Ausbau der Übertragungsstromleitungen reduziert werden. Der Energietransport über das Gasnetz bietet gleichzeitig die Möglichkeit der Energiespeicherung, vor allem über lange Zeiträume (saisonale Speicher) hinweg. Insbesondere Deutschland verfügt mit seinen Salzkavernen und dem entsprechenden Ausbaupotenzial über einen enormen Standortvorteil, der genutzt werden muss.
Es gilt daher, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um Wasserstofftechnologien, rechtssichere Rahmenbedingungen für den Aufbau einer effizienten und resilienten Wasserstoffinfrastruktur für eine erneuerbare Energiewirtschaft zu schaffen.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf einen durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellten Antragsentwurf zum Wasserstoff-Kernnetz, weswegen die Stellungnahme des DWV unter Enthaltung der Fernleitungsnetzbetreiber erfolgt.
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