Stellungnahme: Referentenentwurf vom 03.11.2023 für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Finanzierung Wasserstoff-Kernnetz)
Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V. (DWV) begrüßt, dass nun ein Finanzierungsvorschlag für das Wasserstoff-Kernnetz vorliegt. Das Kernnetz wird das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland bilden und ist für den Hochlauf der deutschen und europäischen Wasserstoffwirtschaft äußerst bedeutsam. Dies gilt auch für Wasserstoffspeicheranlagen. Hier sollte baldmöglichst ein ähnlicher Finanzierungsvorschlag vorgelegt werden.
Im Übrigen verweist der DWV auf sein Positionspapier zum Hochlauf der Wasserstoffspeicher. Im Zuge der zu Ende gehenden Modellierung zur Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes gilt es, für künftige Erzeuger und Nachfrager von Wasserstoff eine zügige Anbindung an die Netzinfrastruktur zu schaffen, aber auch Klarheit darüber zu schaffen, wann sowie in welcher Form und Menge Wasserstoff durch und nach Deutschland fließen kann.
Das grundsätzlich gewählte Modell des Amortisationskontos und der Finanzierung des Kernnetzes über Netzentgelte und die zeitliche Verschiebung auch auf zukünftige Nutzer findet die Zustimmung des DWV. Es ist in der ersten Phase wichtig, Klarheit, Verlässlichkeit und somit Planbarkeit über das Vorhandensein von leistungsfähiger Infrastruktur zu schaffen, um den Hochlauf des grünen Wasserstoffs anzutreiben. So wird das sprichwörtliche „Henne-Ei-Problem“ effektiv aufgelöst.










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