Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen
Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen- Verband (DWV) begrüßt ausdrücklich die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien. Bei der Einführung von HKN muss der dringend zu beschleunigende Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft berücksichtigt werden, um die Diversifizierung und Versorgungssicherheit im Energiesektor zu gewährleisten. Der vorliegende Referentenentwurf missachtet dieses Ziel. Auch ist die Kurzfristigkeit der Verbändeanhörung bemerkenswert.







