Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Chance nutzen und das WasserstoffBG konsequent ausgestalten!
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf, mahnt aber weiteren Nachbesserungs- und Handlungsbedarf an.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) bietet die Möglichkeit, den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft im erforderlichen Maße zu beschleunigen, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel zu erreichen, Deutschland zum globalen Technologieführer und Leitmarkt der Wasserstoffwirtschaft zu entwickeln. Dazu gilt es, neben den noch zu schaffenden investitionssicheren Rahmenbedingungen, die der DWV ausführlich in seinem HyGuide 2030 kürzlich vorgestellt hat, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Damit das WasserstoffBG auch wirklich die für den Hochlauf notwendige Dynamik entwickelt, muss ein noch stärkerer Fokus auf die inländische Produktion von Wasserstoff gelegt werden. Dafür müssen die nachfolgenden Punkte über die Beratungen des Bundesrates in den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des WasserstoffBG eingefügt werden:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Einspeisung in Wasserstoffpipelines, auf Verdichter für den Transport und auf alle relevanten Wasserstoffderivate (insb. auch Methanol).
- Änderung des § 21b Abs. 2 EEG zur Flexibilisierung der Veräußerungsformen von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen.
- Klarstellung des §4 „Überragendes öffentliches Interesse“, um Rechtssicherheit und damit Investitionssicherheit zu schaffen.
- Änderungen im Baugesetzbuch (§ 5 Abs. 2 Nr. 2b und § 249a BGB) sowie der Baunutzungsverordnung, um mehr Flächen schneller für Wasserstoff-Projekte bereitstellen zu können.
Die aus Sicht der Mitglieder des DWV notwendigen Änderungen und die Begründungen werden in der Stellungnahme ausführlich dargestellt.
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