DWV-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG)
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Referentenentwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) als wichtigen Schritt zur Schaffung eines klaren, eigenständigen Rechtsrahmens für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Die Einstufung von Wasserstoffprojekten als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse, die Einführung von Verfahrensvereinfachungen und Fristvorgaben sowie die digitale Ausgestaltung von Genehmigungsprozessen werden vom DWV ausdrücklich positiv bewertet.
Besonders hervorgehoben wird auch die Einbeziehung flankierender Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- und CO₂-Leitungen, die für sektorenübergreifende Anwendungen unerlässlich sind. Die Erweiterungen gegenüber dem Entwurf aus dem Jahr 2024 – etwa im Wasserhaushaltsgesetz oder Immissionsschutzrecht – sind aus Sicht des Verbands zielführend und notwendig.
Gleichzeitig sieht der DWV an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. So fehlt bisher eine eigenständige planungsrechtliche Privilegierung für Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher im Außenbereich. Die aktuelle Regelung im Baugesetzbuch ist an Wind- oder Solaranlagen gekoppelt und damit in der Praxis zu eingeschränkt. Auch sollten zentrale technische Regelwerke (DIN, ISO, TRBS) verbindlich berücksichtigt werden, um eine einheitliche, rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Darüber hinaus betont der DWV, dass eine echte Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs nicht allein durch planungsrechtliche Maßnahmen erreicht werden kann. Ergänzend braucht es gezielte finanzielle und marktliche Anreize – etwa durch Klimaschutzverträge, Abnahmegarantien oder die Weiterentwicklung der CO₂-Bepreisung.
Insgesamt stellt das WasserstoffBG eine solide Grundlage dar, um Projekte schneller und sicherer zu realisieren. Der DWV wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und steht den verantwortlichen Akteuren als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:










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