DWV-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUKN zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt ausdrücklich den vorgelegten Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor. Der Entwurf sendet ein wichtiges politisches Signal für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen. Entscheidend ist nun, dass der Kabinettsbeschluss rechtzeitig erfolgt, damit die Anwendung des Gesetzes ab dem 1. Januar 2026 möglich wird.
Aus Sicht des DWV enthält der Entwurf zahlreiche positive Ansätze, weist jedoch beim Ambitionsniveau und der konkreten Ausgestaltung zentraler Regelungen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf auf.
Positive Signale für die Wasserstoffwirtschaft
Besonders hervorzuheben sind aus Sicht des DWV:
- Die Einführung einer verbindlichen RFNBO-Mindestquote für erneuerbare, strombasierte Kraftstoffe, verbunden mit einer langfristigen Perspektive bis 2040.
- Die Fortschreibung der THG-Minderungsquote bis 2040 sowie deren Ausweitung auf Luft- und Schifffahrt.
- Die geplante Einschränkung der Anrechenbarkeit von Palmölreststoffen und die Verbesserung der Kontrollmechanismen entlang der Nachweiskette.
Diese Maßnahmen schaffen regulatorische Verlässlichkeit, erhöhen die Investitionssicherheit für Unternehmen und stärken das Vertrauen in das Quotensystem.
Nachbesserungen bei RFNBO-Mindestquote notwendig
Trotz der grundsätzlich positiven Richtung kritisiert der DWV die im Entwurf vorgesehene RFNBO-Mindestquote von lediglich 1,5 % bis 2030 als unzureichend. Um den Markthochlauf planbar zu gestalten und industriepolitisch zu unterstützen, fordert der DWV:
- Eine Anhebung der Mindestquote auf mindestens 5 % bis 2030 – mit einem gestaffelten Anstieg ab 2027.
- Die Einführung einer Unterquote von 0,9 % im Jahr 2030 für den direkten Einsatz von RFNBO in der Mobilität, insbesondere im Schwerlastverkehr.
- Fördermittel im Bundeshaushalt für den Ausbau der entsprechenden Fahrzeug- und Tankstelleninfrastruktur.
- Eine Pönale bei Nichterfüllung der Mindestquote, die zweckgebunden in einen Förderfonds für RFNBO-Projekte fließen sollte.
THG-Minderungsquote ambitionierter gestalten
Für eine konsistente Umsetzung der Klimaziele im Verkehrssektor fordert der DWV:
- Eine Anhebung der THG-Minderungsquote auf 40 % bis 2030.
- Die Abschaffung von Mehrfachanrechnungen bei Biokraftstoffen.
- Eine Begrenzung der Gültigkeit von Zertifikaten zur Sicherung der Marktstabilität.
Übergangsregelung für bilanziellen RFNBO-Nachweis
Angesichts noch unzureichender Infrastrukturkapazitäten schlägt der DWV eine zeitlich befristete nationale Übergangsregelung für den bilanziellen RFNBO-Nachweis bis Ende 2029 vor. Diese soll physisch nicht angebundene Abnehmer wie Raffinerien oder den Transportsektor dabei unterstützen, frühzeitig auf grünen Wasserstoff umzusteigen und die gesetzlich vorgesehenen Quoten zu erfüllen.
Weitere Empfehlungen
- Eine klare Regelung zur Anrechenbarkeit von RFNBO in Raffinerien.
- Die Zulassung kohlenstoffarmen Wasserstoffs nach europäischem Standard als Erfüllungsoption.
- Die Einbindung von brennstoffzellenbasierten Fahrzeugbetreibern in den Quotenhandel.
Fazit
Der vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutrale Mobilität. Der DWV steht der Bundesregierung und den zuständigen Ressorts als konstruktiver Partner zur Verfügung, um die Umsetzung der RED III ambitioniert und praxisnah zu gestalten. Eine konsequente Ausgestaltung der Regelungen ist entscheidend, um die Potenziale von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor voll auszuschöpfen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:










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