DWV-Stellungnahme zur nationalen Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

Datum: 24.11.2025

Der DWV begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf und die damit verbundenen positiven Signale für die Wasserstoffwirtschaft sowie für den deutschen Beitrag zu einer gemeinsamen europäischen Wasserstoffinfrastruktur. Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung zentrale europäische Vorgaben für den künftigen Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt in nationales Recht um. Aus Sicht des DWV markiert dies einen wichtigen Schritt für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, resilienten und klimaneutralen Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland.

Erstmals wird Wasserstoff aus Infrastruktursicht rechtlich auf eine Ebene mit Strom und Gas gestellt. Zudem schafft der Entwurf verbindliche Regelungen für den Zugang zu Wasserstoffnetzen, die Entgeltbildung sowie die Zertifizierung. Die integrierte Netzplanung und die vorgesehenen Entflechtungsvorgaben legen die Grundlage für ein koordiniertes, EU-kompatibles Wasserstoffnetz.

Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, bestehende Gasverteilnetze schrittweise in Wasserstoffnetze umzuwidmen, statt sie zurückzubauen. Dies ist ein zentraler Baustein für die Wirtschaftlichkeit des Wasserstoffhochlaufs. Die gemeinsame Planung im Bereich der Wasserstoffnetze ist aus Sicht des DWV ausdrücklich zu unterstützen.

Gleichzeitig macht der Entwurf deutlich, dass neben der Transformation der Gasnetze auch die Integration von Wasserstoff in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Regulierung der neuen Marktakteure mit Blick auf Investitionssicherheit, Systemeffizienz und europäische Anschlussfähigkeit weiter vorangebracht werden müssen.

Kernpunkte:

  1. Verteilernetzentwicklungspläne

Die neuen Verteilernetzentwicklungspläne müssen zu einem kohärenten Planungsinstrument weiterentwickelt und strikt mit anderen Rechtsbereichen abgestimmt werden. Die bisher im Gebäudeenergiegesetz verankerten verbindlichen Fahrpläne sollten entfallen und vollständig durch die neue Verteilernetzentwicklungsplanung ersetzt werden. Dies schafft Rechtssicherheit, vermeidet Doppelstrukturen und ermöglicht eine realistische Abstimmung zwischen kommunaler Wärmeplanung und Energieinfrastruktur.

  1. Zugang zu Infrastruktur und Entgelte

Für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wasserstoffinfrastruktur braucht es klare, praktikable und marktkonforme Vorgaben. Die aktuelle Entwurfsfassung greift zu stark in die Entgeltbildung ein und würde flexible Vermarktungsmodelle einschränken. Der DWV fordert, dass Entgelte genehmigt, aber nicht vorab veröffentlicht oder direkt festgelegt werden müssen, um funktionierende Kapazitätsauktionen und wirtschaftlich sinnvolle Preisbildung zu ermöglichen.

  1. Vorgaben zur Entflechtung

Die Entflechtungsvorgaben müssen praktikabel ausgestaltet werden, um den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur nicht auszubremsen. Positiv bewertet der DWV die Möglichkeit, integrierte Netzstrukturen weiterhin zuzulassen und Ausnahmen von der horizontalen Entflechtung zu ermöglichen. Entscheidend ist, dass der Informationsaustausch zwischen Netzbetreibern nicht behindert wird und zeitliche Einschränkungen für die Gründung unabhängiger Betreiber klar und zweckmäßig geregelt sind.

  1. Ausnahmen für geografisch begrenzte Netze

Wir begrüßen ausdrücklich den neuen Rechtsrahmen für geografisch begrenzte Wasserstoffcluster. Lokale Netze mit klar definierter Gebietsausdehnung benötigen weniger strenge Entflechtungsvorgaben und können effizienter entstehen. Die vorgesehenen Ausnahmen ermöglichen praxistaugliche Lösungen in Industrie- und Gewerbegebieten und reduzieren regulatorische Hürden, ohne Transparenz und Aufsichtspflichten zu vernachlässigen.

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