Wasserstoff für die Industrie: Neue Bundesregierung muss über Förderprogramme hinaus handeln

Datum: 07.04.2025

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) gibt den Mitgliedstaaten eine klare Zielmarke vor, dass bis zum Jahr 2030 42 Prozent des in der Industrie eingesetzten Wasserstoffs durch erneuerbare Kraft- und Brennstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) gedeckt sein muss. Dies umfasst Wasserstoff und Derivate, die die entsprechenden EU-Kriterien erfüllen. Bis 2035 steigt diese Zielmarke auf 60 Prozent an.  

Der DWV will betonen, dass die Umsetzung über bestehende Förderprogramme alleine nicht ausreichen wird, um die ambitionierten Ziele im Industriesektor zu erreichen. Ausreichende Förderanreize sind vor dem Hintergrund einer drohenden Industrieabwanderung eine zwingend notwendige Vorbedingung, reichen jedoch als einziger Hebel nicht aus, um die Vorgaben umzusetzen. 

 

Unsere Empfehlungen an die neue Bundesregierung

 

Ausbau, Optimierung und Weiterentwicklung von Fördermechanismen entlang der Wertschöpfungskette, beispielsweise durch:

    • Erweiterung und Vereinfachung der Klimaschutzverträge für die Produktion, Lieferung und den Einsatz von grünem und CO2-armem Wasserstoff. Das Förderprogramm sollte ein dezidiertes Wasserstoffbudget erhalten und entbürokratisiert werden.  
    • den Erlass der in der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgesehenen Förderrichtlinie zur Ausschreibung von 3 GW systemdienlicher Elektrolysekapazitäten.  
    • die Wiederaufnahme der Auctionsas-a-service-Option der European Hydrogen Bank. 
    • Zeitliche Entfristung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure und sonstige wasserstoffrelevante Anlagen. 
    • die Vereinfachung der Erlangung der Strompreiskompensation. 

Die ausreichende Bereitstellung von Fördermitteln vorausgesetzt, sollte die neue Bundesregierung eine Unterstützung der Erreichung der Industriequote durch schrittweise Einführung unternehmensspezifischer Ziele in Verbindung mit festen Kompensationskosten bei Nicht-Einhaltung dieser Ziele prüfen.  

 

Leitmärkte für grüne und CO2-arme Industrieprodukte können eine sichere Nachfrage nach Wasserstoff und speziell grünem Stahl schaffen. Hier muss die öffentliche Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen 

 

Der Aufschub der komplexen EU-Vorgaben für erneuerbare Kraft- und Brennstoffe ist dringend geboten. Die Vorgaben verteuern die Produktion von RFNBO maßgeblich. Es braucht jetzt keine zusätzlichen Studien, sondern eine schnelle Umsetzung, die keine lang anhaltenden Unsicherheiten erzeugt.  

 

Es ist keine Zeit zu verlieren, denn die Umsetzung hat gemäß EU-Vorgaben bis Ende Mai 2025 zu erfolgen. Sie ist dringend notwendig, um endlich einen wirksamen Nachfrageschub nach grünem Wasserstoff und Derivaten zu schaffen und damit die wesentliche Hürde des Wasserstoffhochlaufs aus dem Weg zu räumen. Nur so können Skaleneffekte auch zu einer Kostenreduktion führen.  

Die Implementierung der RED III-Vorgaben ist unsere beste Chance, die Nachfrage nach grünem Wasserstoff zu entfesseln und damit eine wesentliche Herausforderung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu bewältigen. Diese Gelegenheit sollte durch die Bundesregierung genutzt werden.  

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