DWV begrüßt BNetzA-Klarstellung zum Vertrauensschutz für Elektrolyseure

Datum: 27.05.2026

Die Bundesnetzagentur hat klargestellt, dass der Vertrauensschutz bei der bestehenden Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure erhalten bleibt, sofern diese vor Sommer 2029 in Betrieb gehen. Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt diese Entscheidung als wichtiges Signal für Investitionssicherheit und für den weiteren Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.

Für Projektentwickler, Investoren, Industrieunternehmen und Elektrolyseur-Hersteller endet damit eine Phase erheblicher Verunsicherung. Zugleich macht der DWV deutlich: Vertrauensschutz ist ein wichtiger Schritt, reicht allein aber nicht aus. Für die Zeit nach 2029 braucht es eine dauerhafte, praxistaugliche und systemdienliche Netzentgeltregelung, die Investitionen ermöglicht und die besondere Rolle der Elektrolyse im Energiesystem anerkennt.

In der Pressemitteilung fordert der DWV unter anderem ein deutlich gemindertes Sondernetzentgelt für systemdienliche Elektrolyseure, keine zusätzlichen Anforderungen über die europäischen Vorgaben hinaus sowie eine pragmatische Weiterentwicklung der Kriterien für die grüne Wasserstoffproduktion.

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