Presseinformation: Ausschuss für Klimaschutz und Energie berät in öffentlicher Anhörung zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Berlin. | DWV-Vorstandsvorsitzender Werner Diwald ist als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung am 25. September 2024 von 11:00-13:00 Uhr im Deutschen Bundestag geladen. Es geht um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG). Der DWV plädiert in der Sache für einen stärkeren Fokus auf die heimische Wasserstoffproduktion und fordert ein klares Bekenntnis zur Förderung von Innovationen, Flexibilität und Chancen.
Der DWV hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2024 bereits umfassend zum Gesetzesentwurf Stellung genommen und empfiehlt die Berücksichtigung seiner konkreten Vorschläge im parlamentarischen Verfahren. Die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf ist grundsätzlich zu begrüßen. Aus Sicht des DWV und seiner Mitglieder fehlt es dem Gesetzesentwurf allerdings an einem klaren Bekenntnis für mehr Innovationen, die Schaffung von Flexibilität und das Ermöglichen von Chancen. Mit einer Anpassung der „starren Proportionalität“ in §21b EEG könnte dieser Dreiklang gelingen.
Durch mehr Flexibilität für Anlagenbetreiber können neue Technologien wie Elektrolyseure gefördert und die Netzstabilität erhöht werden. Folgende Punkte sind unbedingt zu berücksichtigen:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle notwendigen Nebenanlagen, Verdichter und alle relevanten Wasserstoffderivate (insb. auch Methanol) sowie auf öffentliche und nicht-öffentliche Anlagen zur Vertankung von gasförmigem oder flüssigem Wasserstoff im Sinne der EU-Verordnung EU 2023/1804.
- Beschleunigungen in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren müssen für alle relevanten Stakeholder (auch für Betreiber der öffentlichen Hand) gelten.
- Änderung des § 21b Abs. 2 EEG zur Flexibilisierung der Veräußerungsformen von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen.
- Änderungen im Baugesetzbuch (§ 5 Abs. 2 Nr. 2b und § 249a BGB) sowie der Baunutzungsverordnung, um mehr Flächen schneller für Wasserstoff-Projekte bereitstellen zu können.
Werner Diwald: „Der DWV fordert mehr Flexibilität für Anlagenbetreiber. Die Sektorenkopplung eröffnet neue Möglichkeiten. Durch die Nutzung von flexiblen Verbrauchern wie Elektrolyseuren können Anlagenbetreiber ihre Erlöse diversifizieren und ihre Anlagen effizienter nutzen. Anlagenbetreiber können heute durch die Erbringung von Systemdienstleistungen zusätzliche Erlöse erzielen. Dies schafft weitere Anreize, ihre Anlagen flexibel zu betreiben und sich aktiv am Strommarkt zu beteiligen.“
Über den DWV
Seit über zwei Jahrzehnten steht der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. an der Spitze der Bemühungen um eine nachhaltige Transformation der Energieversorgung durch die Förderung einer grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft. Mit einem starken Netzwerk von über 177 Institutionen und Unternehmen sowie mehr als 400 engagierten Einzelpersonen treibt der DWV die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen in den Bereichen Anlagenbau, Erzeugung und Transportinfrastruktur voran. Durch die Fokussierung auf die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft unterstreicht der DWV sein unermüdliches Engagement für eine zukunftsfähige, nachhaltige Energieversorgung und vertritt wirkungsvoll die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und europäischer Ebene.
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