Presseinformation: DWV fordert klare Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff und setzt auf grünen Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele
DWV-Positionspapier zur EU-Definition für kohlenstoffarmen Wasserstoff
Berlin. | Der Deutsche Wasserstoff-Verband spricht sich in seinem Positionspapier zur EU-Definition von „low carbon hydrogen“, also kohlenstoffarmen Wasserstoff, dafür aus, alle Emissionen entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen und so eine sachgerechte Definition zu formulieren.
Wasserstoff kann als Gas nicht nur aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, sondern auch mittels Dampfreformierung von Erdgas oder elektrolytisch aus Strom, der nicht aus erneuerbaren Energien stammt. Auch Elektrizität, die nicht die Grünstromkriterien der EU einhält und zur elektrolytischen Wasserstoffproduktion genutzt wird, fällt unter die Produktion von sogenanntem „kohlenstoffarmem“ Wasserstoff. Die EU arbeitet derzeit an einer Definition, welche Kriterien Wasserstoff erfüllen muss, damit er als „kohlenstoffarm“ gilt. Diese Form des Wasserstoffs soll grünen und erneuerbaren Wasserstoff perspektivisch ergänzen, um die Klimaziele zu erreichen.
Der DWV hat sich nun mit seinen Mitgliedern gemeinsam positioniert und spricht sich für eine umfassende Einbeziehung aller Emissionen entlang der Wertschöpfungskette aus, insbesondere was „blauen“ Wasserstoff aus Erdgas betrifft, der um Verfahren zur CO2-Abscheidung komplettiert wird.
DWV-Vorstandsvorsitzender Werner Diwald: „Langfristig kann nur grüner Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele und zur Defossilisierung von Industrie, Mobilität und Energiewirtschaft führen. Es muss darum gehen, Wasserstoff als unverzichtbaren Energieträger in einer von erneuerbaren Energien geprägten Wirtschaft zu etablieren. Nur grüner Wasserstoff kann zur Speicherung der erneuerbaren Energien herangezogen werden. Die Definition der EU für kohlenstoffarmen Wasserstoff muss sich in dieses Zielbild einfügen. Maximale Kohärenz zu den Kriterien für grünen Wasserstoff ist deshalb erforderlich.“
Der DWV spricht sich unter anderem für die Nutzung von abgeschiedenem CO2 aus unvermeidbaren Industrieemissionen zur Herstellung von Wasserstoffderivaten über 2040 hinaus aus. Netzstrom zur Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff soll vor allem dann genutzt werden, wenn gerade viele erneuerbare Energien im Netz sind. Es soll, wie schon für grünen Wasserstoff, auch der Abschluss von direkten Stromlieferverträgen (PPA) für kohlenstoffarme Stromquellen möglich sein. Und die Bedingungen für die Herstellung von Wasserstoff aus Hochtemperaturelektrolyse sollen verbessert werden.
Diwald: „Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft muss die Abkehr von fossilen Energieträgern nach sich ziehen. Die Erarbeitung der EU-Definition darf hieran keinen Zweifel lassen.“
Das umfassende Positionspapier lesen Sie hier.
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