Pressemitteilung Nr. 35 – DWV veröffentlicht Positionspapier zu Wasserstoffspeichern: Umrüstung forcieren, Nutzung ermöglichen
Berlin | Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) e.V. hat in seinem Positionspapier „Speicher für die grüne Wasserstoff-Marktwirtschaft: Umrüstung forcieren, Nutzung ermöglichen“ Vorschläge für eine effiziente Wasserstoff-Speicherstrategie der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Dazu sollen zunächst hauptsächlich bestehende Erdgasspeicher auf Wasserstoff umgerüstet werden sowie die Planung zum Aufbau von neuen Speicherkapazitäten maßgeblich beschleunigt werden.
Für den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft benötigt Deutschland 2030 Speicherkapazitäten in einem mittleren einstelligen Terrawattstunden (TWh)-Bereich. Danach steigt der Bedarf rasant an – laut Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind es 2045 bereits zwischen 74 und 105 TWh. Zur Speicherung eignen sich insbesondere Salzkavernen. Damit eine so großvolumige Speicherung bis dahin realisiert werden kann, muss die Bundesregierung so zeitig wie möglich eine konkrete Speicherstrategie erarbeiten sowie eine Anbindung an die Wasserstoff-Netzinfrastruktur sicherstellen.
„Es geht darum, grünen Wasserstoff in der Hochlaufphase nicht nur zu produzieren, sondern auch Anwendungen zu fördern und dort, wo Abnehmer auf eine witterungsunabhängige Wasserstoffversorgung angewiesen sind, eine Zwischenspeicherung der erneuerbaren Energien bzw. des damit erzeugten Wasserstoffs zu ermöglichen. Für die Umrüstung bestehender Speicher und den Neubau braucht es lange Vorlaufzeiten. Soll es 2030 schon nennenswerte Kapazitäten geben, muss die Bundesregierung in den kommenden Wochen und Monaten dafür ein Konzept und investitionssichere regulatorische Rahmenbedingungen vorlegen.“, so Werner Diwald, Vorstandssitzender des DWV.
Zunächst sollen bestehende Speicheranlagen für Erdgas und Erdöl auf Wasserstoff umgerüstet werden – im Vergleich zum Neubau von Wasserstoffkavernen ist eine Umrüstung schneller realisierbar und kosteneffizienter. Da viele der Speicher vorerst auch für Erdgas benötigt werden, soll die Bundesregierung in einem Wasserstoffspeicherfahrplan veranschaulichen, wie die Umstellung verlaufen soll. Zeitgleich sollen der Neubau von Anlagen und die Solung neuer Salzkavernen eingeleitet werden.
Oberste Priorität haben in der ersten Phase bis etwa 2030 die ausreichende Bereitstellung von Speicherkapazität sowie der diskriminierungsfreie Zugang für alle Marktakteure. Wer diesen Bedingungen zustimmt, soll an Ausschreibungen der Bundesregierung zu Speicherkapazitäten im (benötigten) mittleren einstelligen TWh-Bereich teilnehmen dürfen und wird – im Falle eines Zuschlages – vom Staat mit der Schaffung der Wasserstoff-Speicherkapazitäten beauftragt. Dafür können Bezuschlagte auch Rückstellungen zur bergrechtlichen Verschließung für bestehende Speicher nutzen und sollen allgemein deutlich einfachere und schnellere Genehmigungserfahren durchlaufen, insbesondere hinsichtlich naturschutz- und wasserrechtlicher Aspekte. Zur weiteren Beschleunigung sollten Umrüstung und Neubau von Wasserstoffspeichern als im “überragenden öffentlichen Interesse“ deklariert werden.
Ein möglicher finanzieller Anreiz für den Aufbau neuer Kapazitäten können Contracts of Difference (CfD) sein, die Speicherbetreiber für zehn bis 15 Jahre mit dem Staat abschließen würden. Diese beinhalten eine Erlösuntergrenze zur Abdeckung der Kapital- und fixen Betriebskosten sowie eine Obergrenze, bis zu der Erlöse über einem gebotenen Referenzwert an den Staat abgeführt werden müssen.
Die künftige Absicherung der Energieversorgung mit ausschließlich erneuerbaren Energien sollte im Rahmen der Speicherstrategie ebenfalls berücksichtigt werden, um vor unvorhersehbaren Risiken wie Cyberattacken, Angriffe auf Pipelines etc. zu schützen. Dazu sollen Resilienzspeicher zum Einsatz kommen, die einen Teil der gebuchten Speicherkapazitäten für eine Reserve vorhalten.
Um die Nachhaltigkeit von grünem Wasserstoff zu belegen, sind Herkunftsnachweise auch im Hinblick auf die Speicherung von Wasserstoff essenziell. Dazu muss eine bilanzielle Anrechnung bei der Entnahme von grünem Wasserstoff aus Speichern möglich werden. Außerdem müssen die Verordnungen auf Basis des 2022 beschlossenen Herkunftsnachweisregistergesetzes (HKNG) so ausgestattet sein, dass eine anfängliche Beimischung von grünem Wasserstoff ins Gasnetz möglich ist.
Über den DWV
Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) e.V. setzt sich seit 1996 für eine nachhaltige Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Industrie ein. Der Aufbau einer grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft als Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung steht im Fokus des DWV. Mit unserem Engagement tragen wir dazu bei, die Klimaziele – bei gleichzeitigem Erhalt der Versorgungssicherheit und des Industriestandortes Deutschland – effizient zu erreichen. Dabei spielt Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, eine entscheidende Rolle. Im Mittelpunkt der Verbandsaktivitäten stehen die Implementierung und Optimierung der erforderlichen marktwirtschaftlichen, technologischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft in den Bereichen Anlagenbau, Erzeugung, Transportinfrastruktur und Anwendungstechnologien. Um diese Herausforderungen global zu lösen, setzt sich der DWV auch für eine internationale, nachhaltige Zusammenarbeit ein. Unsere über 419 persönlichen Mitglieder und 182 Mitgliedsinstitutionen und -unternehmen stehen für bundesweit mehr als 1,5 Millionen Arbeitsplätze; der Verband repräsentiert somit einen bedeutenden Teil der deutschen Wirtschaft.
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