Pressestatement: Ein erster guter Aufschlag für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Datum: 30.04.2024

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt den vom BMWK vorgelegten Entwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz. Das Gesetz legt fest, dass Wasserstoffvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse liegen, und enthält eine Vielzahl von Regelungen, die in Genehmigungsverfahren Vereinfachungen und Beschleunigungen bewirken werden.

Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des DWV:

„Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz bietet die Möglichkeit, den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft im erforderlichen Maße zu beschleunigen, und kann einen Beitrag leisten, die in der Nationalen Wasserstoffstrategie gesetzten Ziele zu erreichen. Trotzdem könnte es noch schneller gehen, wenn wichtige Punkte noch in den Entwurf integriert werden.“

Damit der Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft schnellstmöglich erreicht werden kann, schlägt der DWV in seiner Stellungnahme eine Reihe weiterer Maßnahmen vor.

So muss der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf Anlagen, die für den Betrieb von Wasserstoff-Pipelines notwendig sind, auf Verdichter für den Transport von Wasserstoff und auf die Nebenanlagen von Elektrolyseuren ausgeweitet werden.

Ebenso muss aus Sicht des DWV mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz der § 21b Abs. 2 EEG geändert werden. Dieser regelt die Zuordnung der Veräußerungsformen in einer Weise, die eine gesamtsystemdienliche Sektorenkopplung verhindert. Es gilt daher, größeren Spielraum für den Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft zu schaffen und eine Flexibilisierung der prozentualen Aufteilung auf die verschiedenen Veräußerungsformen zu ermöglichen, wenn der Strom für die Elektrolyse genutzt wird.

Ebenso würden die stärkere Berücksichtigung von Wasserstoffanlagen im § 35 und im § 249a Baugesetzbuch weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung bieten. So sollte die im § 249a festgesetzte Flächenbegrenzung von Elektrolyseanlagen durch eine Leistungsgrenze ersetzt werden, sodass Elektrolyseanlagen, die maximal 50 % der kumulierten Leistung der im räumlichen Zusammenhang stehenden erneuerbaren Energie-Anlagen aufweisen, eine Privilegierung erhalten.

Diwald: „Wir werden das gesetzgeberische Verfahren zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz eng begleiten und uns dafür einsetzen, dass dieses Gesetz den größtmöglichen Nutzen für den Hochlauf der Wassersoff-Marktwirtschaft erzielen kann. Es bietet sich eine große Chance für den Wasserstoff-Standort Deutschland.“

Über den DWV

Seit über zwei Jahrzehnten steht der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. an der Spitze der Bemühungen um eine nachhaltige Transformation der Energieversorgung durch die Förderung einer grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft. Mit einem starken Netzwerk von über 177 Institutionen und Unternehmen sowie mehr als 400 engagierten Einzelpersonen treibt der DWV die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen in den Bereichen Anlagenbau, Erzeugung und Transportinfrastruktur voran. Durch die Fokussierung auf die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft unterstreicht der DWV sein unermüdliches Engagement für eine zukunftsfähige, nachhaltige Energieversorgung und vertritt wirkungsvoll die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und europäischer Ebene.

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