Veröffentlichung BBH-Studie: Rechtliche Analyse für Wasserstoff als Kraftstoff im FCEV und ICE

Datum: 24.03.2025

Hintergrund und Zielsetzung

 

Der Deutsche Wasserstoff-Verband e.V. (DWV) setzt sich seit 1996 für eine nachhaltige Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Industrie ein. Um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors weiter voranzutreiben, hat der Verband eine rechtliche Analyse in Auftrag gegeben. Diese Studie, durchgeführt von der Kanzlei Becker Büttner Held, beleuchtet die aktuellen steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Wasserstoff als Kraftstoff in Brennstoffzellen- (FCEV) und Verbrennungsmotorfahrzeugen (ICE). Ziel ist es, mögliche Vereinfachungen in der Energiesteuer sowie rechtliche Handlungsspielräume zur Förderung der Wasserstoffnutzung aufzuzeigen.

Zentrale Inhalte der Untersuchung

 

1.1 Energiesteuerliche Bewertung und Herausforderungen

Die Studie zeigt, dass derzeit eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen ICE- und FCEV-Fahrzeugen besteht: Während Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge steuerbefreit ist, unterliegt der Einsatz in Verbrennungsmotoren der Energiesteuer. Dies stellt insbesondere für Tankstellenbetreiber eine Herausforderung dar, da sichergestellt werden muss, dass die Unterscheidung zwischen FCEV- und ICE Nutzer bei der Bedienung erkenntlich sein muss.

1.2 Anforderungen an die steuerliche Compliance

Um eine korrekte Abwicklung der Energiesteuer zu gewährleisten, wird ein Tankkartensystem vorgeschlagen, das Nutzer entsprechend ihrer Fahrzeugkategorie identifiziert. Allerdings besteht das Risiko, dass eine missbräuchliche Nutzung der Karten zu Steuerverkürzungen führt. Die Studie zeigt jedoch auf, dass eine steuerstrafrechtliche Haftung bei ordnungsgemäßer Implementierung eines Tankkartensystems in aller Regel nicht anzunehmen ist.

1.3 Optionen für eine steuerliche Gleichbehandlung

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für beide Fahrzeugtypen zu schaffen, wurden zwei Lösungsansätze untersucht: entweder eine Steuerbefreiung auch für den ICE-Tankvorgang oder eine Besteuerung von Wasserstoff für FCEV. Dabei wird die erste Option als vorteilhafter bewertet, da sie den Markthochlauf von Wasserstoff nicht behindert, dürfte aber einen erhöhten Begründungsaufwand erfordern. Eine Steuerbefreiung für die Abgabe an ICE-Kunden im Wege der Pilotprojekt-Klausel nach Art.15 ETD muss mit dem Stadium der Forschung und Entwicklung (F&E) übereinstimmen und damit die geringe Anzahl von aktuellen ICE-Kunden widerspiegeln.

2. Regulatorische Fragen zur Nutzung von Wasserstofftankstellen

Ein weiterer Aspekt ist die Vereinbarkeit eines potenziellen Ausschlusses von Wasserstoff-ICE-Fahrzeugen an öffentlich zugänglichen Tankstellen mit den Vorgaben der AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Hier bestehen erhebliche Zweifel, ob ein generelles Verbot rechtlich zulässig und verhältnismäßig wäre.

3.) THG-Quote bei Einsatz von Wasserstoff in FCEV- und ICE-Fahrzeugen

Erfüllungshandlung für die THG-Quote ist das Inverkehrbringen. Sofern erneuerbarer Wasserstoff als Energieerzeugnis einzustufen ist, richtet sich das Inverkehrbringen nach § 3 Abs. 2 S. 1 der 37. BImSchV nach den Bestimmungen des Energiesteuerrechtes. Ist erneuerbarer Wasserstoff nicht als Energieerzeugnis anzusehen, gilt dieser nach § 3 Abs. 2 S. 2 der 37. BImSchV „durch Abgabe an den Letztverbraucher zur Verwendung im Verkehr“ als in Verkehr gebracht. Letzteres erfasst den Einsatz von Wasserstoff in einem Brennstoffzellenfahrzeug. Nach § 3 Abs. 3 S. 2 der 37. BImSchV entsteht die THG-Quote für den Fall, dass Wasserstoff nicht als Energieerzeugnis anzusehen ist, beim Tankstellenbetreiber.

Fazit und Handlungsempfehlungen

 

Die Studie macht deutlich, dass die derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen für Wasserstoff im Verkehrssektor nicht optimal ausgestaltet sind. Um die Nutzung dieses klimafreundlichen Energieträgers weiter zu fördern, sind gezielte rechtliche Anpassungen erforderlich. Die Studie empfiehlt insbesondere eine Steuerbefreiung für den ICE-Tankvorgang, eine diskriminierungsfreie Zugänglichkeit von Wasserstofftankstellen und eine klarere Regelung der THG-Quotenberechtigung.

Diese Erkenntnisse sollen als Grundlage für weitere Diskussionen mit politischen Entscheidungsträgern und der Industrie dienen, um die Wasserstoffmobilität in Deutschland nachhaltig voranzubringen.

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