Stellungnahme des DWV zu den technischen Anforderungen für den Anschluss von Elektrolyseanlagen an das Stromnetz

Datum: 18.03.2024

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. begrüßt die Initiative der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (4ÜNB), eine konsolidierte Position zu den technischen Anforderungen für den Anschluss von Elektrolyseanlagen an das öffentliche Stromnetz abzugeben, ausdrücklich und kommentiert gerne den vorliegenden Entwurf. Die DWV-Mitglieder akzeptieren insbesondere, dass zur Sicherung der Systemstabilität, aber auch zur Steigerung einer effizienten Projektplanung verbindliche Netzanschlussbedingungen einvernehmlich zwischen den Netzbetreibern und der Branche verabschiedet werden.

Die DWV sieht stellvertretend für eine Vielzahl von Elektrolyse-Herstellern und Betreibern an mehreren Stellen der zur Konsultation gestellten Anschlussbedingungen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Nur unter Berücksichtigung unserer Einwände zu den technischen Anforderungen zum Netzanschluss der Elektrolyse-Anlagen können diese in Zukunft netzdienlich, sicher und wirtschaftlich betrieben werden.

Der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien erhöht den Netzausbaubedarf im Übertragungs- und Verteilnetz erheblich. Die zukünftigen Elektrolysebetreiber zur Erzeugung von grünem Wasserstoff möchten durch eine intelligente Einbindung der Elektrolyseanlagen ihren Beitrag zur Reduzierung der Netzausbau- und der Kosten für die netztechnisch bedingten Abschaltungen von erneuerbaren Energieanlagen leisten. Dafür müssen jetzt die geeigneten technischen Regeln vereinbart und kontinuierlich weiter entwickelt werden.

Die Wasserstofferzeugung mit erneuerbaren Energien muss auch unter Anwendung der Netzanschlussbedingungen weiterhin nachhaltig, versorgungssicher und wirtschaftlich erfolgen können. Nur so kann die sichere Versorgung der Wasserstoffkraftwerke, Industrien und der Haushalte gewährleistet werden. Für dieses Spannungsfeld gilt es, innovative Lösungen zu finden. Die Wasserstoffindustrie ist bereit, dazu ihren Entwicklungsbeitrag hierfür zu leisten.

Der DWV fordert die 4ÜNB auf, die gestellten Anforderungen zum Netzanschluss der Elektrolyseure zu überarbeiten, sodass ein effizienter Anschluss der Elektrolyseure auch zukünftig möglich ist. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

Damit der Hochlauf der Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen vor. Insbesondere zu Beginn des Wasserstoff-Markthochlaufs handelt es sich um nur wenige 100 MW an Elektrolyseleistung, die im Netz zu integrieren sind. Erst mit Zunahme der Installationsleistungen kann sich für das Netz eine relevante Beeinträchtigung für den sicheren Betrieb ergeben. Aus diesem Grund ist eine leistungsabhängige Stufung der technischen Anschlussbedingungen von Elektrolyseuren einzuführen. Bis zu einer Gesamtkapazität von 1 GW der ins Netz integrierten Elektrolyseure ist nicht von einem für den sicheren Netzbetrieb relevanten Störpotenzial auszugehen.

Eventuell ist regional durch den Netzbetreiber zu ermitteln, wie viel Störleistung das Stromnetz derzeit in den Regionen mit einem hohen Netzanschlussbegehren für Elektrolyseure verträgt. Erst bei Erreichen der entsprechend relevanten Leistungen sollten für die darüber hinausgehenden Anschlussbegehren verschärfte Anschlussbedingungen gelten.

Daraus abgeleitet vertritt der DWV ein Drei-Phasen-Modell für die Einführung der Anschlussbedingungen:

Phase 1: Gegenwärtig noch keine Anwendung der Bedingungen, solange nur kleine Anlagenleistungen am Netz sind.

Phase 2: Mit zunehmendem Erfahrungsgewinn und steigenden Elektrolyseleistungen am Netz eine stufenweise Verschärfung der Anforderungen. Diese müssen transparent und einvernehmlich zwischen den Netzbetreibern und der Branche abgestimmt werden. Nur kann der Prozess planbar für Anlagebetreiber und Hersteller, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung des Hochlaufs der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft kommt, umgesetzt werden.

Phase 3: Umsetzung der geforderten Netzanschlussbedingungen für Neuanlagen.

Es muss darum gehen, den Wasserstoffhochlauf einerseits nicht abzuwürgen und andererseits die Netzstabilität aufrecht zu erhalten. Eine, unter Berücksichtigung technischer Innovationen auf Seiten des Netzbetriebes und der Elektrolyseanlagen, nicht gerechtfertigte Definition der Anforderungen beeinträchtigt einerseits die Energiewende und andererseits die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb um den Leitmarkt der Wasserstoffindustrie.

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